ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ANWENDUNGSBEREICH
a) Diese AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge. 
b) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. AUFTRAGSPRODUKTION
a) Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
b) Die Aufnahmen werden von der Fotografin vor der Übermittlung grundsätzlich bearbeitet. Die Bearbeitung bezieht sich hierbei lediglich auf die Optimierung der Aus- und Zuschnitte und der Begradigung der Aufnahmen sowie die Bildoptimierung durch Parameter wie Helligkeit, Kontrast oder Farbton.
c) Retuschen sind im Grundpreis des Angebots und der grundlegenden Bildoptimierung nicht enthalten, können jedoch nach der Übermittlung der Aufnahmen in Auftrag gegeben werden (gemäss Ziffer 3.d).

3. ÜBERMITTLUNG, PRÜFUNG UND NACHBEARBEITUNG
a) Die von der Fotografin aufbereiteten Aufnahmen sind dem Auftraggeber bis spätestens 8 Wochen nach dem Leistungsdatum zu übermitteln. Innerhalb der ersten 96
Stunden nach dem Leistungsdatum bekommt der Auftraggeber eine Preview von 5-10 Bildern.
b) Die Aufnahmen werden durch die Fotografin über eine passwortgeschützte Galerie bereitgestellt und sind für den Auftraggeber nach Übermittlung des Links und Passwortes für mindestens 8 Wochen online zugänglich.
c) Nach Übermittlung der Aufnahmen prüfen der Auftraggeber deren Beschaffenheit. Sind die Aufnahmen unvollständig oder weisen einzelne Aufnahmen Mängel auf, ist die Fotografin hierüber schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 1 Woche nach der Übergabe in Kenntnis zu setzen. Art und Umfang der Mängel sind genau zu bezeichnen.
d) Sofern der Auftraggeber dies wünscht, können die Aufnahmen von der Fotografin zusätzlich zu der Optimierung (gemäss Ziffer 2.b) nachbearbeitet werden (bspw. Retuschen der Person(en) oder des Hintergrunds). Die Nachbearbeitung in diesem Sinne ist in der vertraglich festgelegten Entschädigung nicht enthalten. Für die Nachbearbeitung entstehen für den Auftraggeber zusätzliche Kosten in Höhe von CHF 60.00 (exkl. MWST) pro angebrochener Arbeitsstunde.
e) Die Aufnahmen werden bei der Fotografin bis 12 Monate nach Shooting/Eventdatum gespeichert.

4. VERGÜTUNG
a) Die Vergütung für einzelne Aufträge wird jeweils im Vertrag geregelt. 
b) Der Auftraggeber erklärt sich zudem einverstanden, mit der Unterzeichnung des Vertrags eine Anzahlung in Höhe von 50% des Offertenpreises bis zur gegebenen Frist zu leisten. 25% Anzahlung des Offertenpreises kann bei einer Absage durch den Auftraggeber nicht erstattet werden. Die weiteren 25% können bei einem triftigen Grund für die Absage zurückerstattet werden.
c) Der offene Restbetrag des Offertenpreises wird mit Übermittlung der Bilder innerhalb von 14 Tagen fällig.

5. VERSCHIEBUNG DES LEISTUNGSDATUMS DURCH DEN AUFTRAGGEBER
a) Falls es zu einer Verschiebung des Events kommt, muss die Fotografin umgehend informiert werden. Ist das neue Datum bei der Fotografin noch verfügbar, bleiben der Vertrag und die Vergütung für dieses neue Datum gleich bestehen. Falls die Fotografin nicht mehr verfügbar ist, wird gemeinsam nach einem passenden Ersatz gesucht. Es gibt von der Seite der Fotografin keine Garantie für einen Ersatz, sie kann jedoch auf einen grossen Pool an HochzeitsfotografInnen zurückgreifen.
b) Kann die Fotografin das ursprünglich geplante Hochzeitsdatum nicht mit einem neuen Auftrag belegen und ist beim Ersatzdatum nicht verfügbar, wird die Anzahlung von 25% nicht zurückerstattet.

6. AUSFALL DER FOTOGRAFIN
a) Falls die Fotografin ausfällt, wird sie alles für sie Mögliche unternehmen, um in ihrem FotografInnennetzwerk einen Ersatz zu den gleichen Konditionen zu finden. Es gibt von der Seite der Fotografin keine Garantie für einen Ersatz, sie kann jedoch auf einen grossen Pool an HochzeitsfotografInnen zurückgreifen. Die Anzahlung wird bei einem Ausfall der Fotografin vollständig zurückerstattet.

7. RECHTE AN DEN AUFNAHMEN
a) Sowohl die Eigentums- als auch die Urheberrechte bleiben nach der Übermittlung der Aufnahmen an den Auftraggeber sowie der Bezahlung durch den Auftraggeber bei der Fotografin.
b) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Aufnahmen unentgeltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt in veränderter oder unveränderter Form zu veröffentlichen.
c) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fotografin bei der Verwendung der fotografischen Arbeit (in unveränderter Form) zu nennen. Die Nennung erfolgt in diesen Fällen folgendermassen: «Lucia Franca / franca.luu».

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
b) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
c) Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Privatrecht (IPRG) und des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG).
d) Der ausschliessliche Gerichtsstand befindet sich in Zürich.